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CSC
erklärt

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CSCs

in Deutschland

Anbauvereinigungen

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Mal eben in einem neuen Coffeeshop Nachschub holen oder für einen kleinen Betrag eine Mitgliedskarte machen, einkaufen und beim nächsten Trip nach Barcelona einen anderen Club testen? Leider nein. Klassische Shops oder Clubs, wie man sie aus den Niederlanden oder Spanien kennt, wird es auch in den kommenden Jahren in Deutschland nicht geben.


ABER - immerhin soll hierzulande ein Anbau in sogenannte Anbauvereinigungen oder Cannabis Social Clubs erlaubt werden, also ein Cannabis-Anbau von Mitgliedern - für Mitglieder.
 Jeder der Lust hat, mindestens 18 Jahre alt ist und in Deutschland wohnt, kann Mitglied in einem einzigen CSC werden, um dort sein Cannabis zu beziehen. Das CanG gibt vor, dass eine Mitgliedschaft mindestens 3 Monate zu dauern hat.
Der soziale Aspekt des gemeinsamen Genussmittelkonsums in Cannabisclubs ist durch die Mindesabstands- und Konsumverbotsregelungen leider untersagt.
Dennoch wird es möglich sein, sein Cannabis legal in einem CSC zu bekommen.
Die Zurückdrängung des Schwarzmarkts, und somit von konterminiertem Cannabis, ist ein angestrebter und erwünschter Effekt, der durch Qualitätskontrollen und die Abgabe von sauberen Cannabis durch Anbauvereine ermöglicht wird
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Der Betrieb der Social Clubs soll im Rahmen des deutschen Vereinsrechts laufen. Tatsächlich vergleichbar mit Schrebergarten- oder Sportvereinen, nur dass es im Anbauverein eben nicht um Schrebergärten oder Sport, sonder um Cannabisanbau geht. Jeder der keine Lust hat, die Arbeit und Mühen des heimischen Eigenanbaus zu stemmen, oder einfach keine Möglichkeit zum Eigenanbau hat, kann als Mitglied im Cannabis Social Club, bzw. Anbauverein, sein Cannabis beziehen. 
 

Wie ist ein CSC aufgebaut?

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Solch ein Anbauverein - oder eben Cannabis Social Club - hat dann auch die typischen Vereinsstrukturen mit den typischen sogenannten Vereinsorganen.

Es gibt u.a den Vorstand, der sich um die Organisation und das Management kümmert sowie für einen reibungslosen Ablauf im Verein sorgt. Dinge wie Mietverträge und Versicherungspolicen werden abgeschlossen, Anträge und Formalia mit Behörden geregelt, Vereinsinteressen bei Politikern vertreten, Öffentlichkeitsarbeit geleistet oder dafür gesorgt, dass Fristen eingehalten werden und dass das Mitgliedermangement läuft. Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen, Vereinsfeste und -ausflüge, Website, Merch, Promotion, Social Media u.v.m. werden organisiert.

Dann gibt es den Schatzmeister/Kassenwart, der die Finanzen überblickt und sich z.B. um die Beitragsverwaltung, Steuern, die Bilanzierung und das Vereinskonto kümmert.

Oder den Schriftführer, der z.B. Vorstandssitzungen oder Mitgliederversammlungen protokolliert.

 

Der Anbaurat ist für einen reibungslosen Ablauf des Cannabisanbaus verantwortlich und stellt sicher, dass Qualität und Mengen optimal passen.

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Für den Jugendschutz und Beratung wird im CSC ein Präventionsbeauftragter ernannt, der für Mitglieder, Behörden und anderen lokalen Anlaufstellen der Suchtberatung als Ansprechpartner da ist und das Vereinskonzept für Jugend- und Gesundheitsschutz begleitet.

Und es gibt natürlich die Mitglieder des Vereins, die mit ihren Beiträgen die Leistungen des Vereins ermöglichen und die Leistungen des Vereins dann selbstverständlich auch nutzen können - z.B. im Schrebergartenverein die Gartenflächen, Spielplätze und das Vereinslokal, beim Sportverein z.B. die Plätze, Trainer und Sporthallen.
Bei Anbauvereinen profitieren die Mitglieder vom Equipment, den Gebäuden mit Growrooms, dem know-how der Grower und natürlich von der Cannabis-Ernte oder Vermehrungsmaterial. So sollen in Deutschland 50g Cannabis pro Monat und Mitglied ab 21 Jahren möglich sein - vorher 30g mit niedrigerem THC-Gehalt. Nach Möglichkeit können Mitglieder auch aktiv beim Anbau dabei sein.

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ eines Vereins. Hier laufen die demokratischen Prozesse ab. Mitglieder diskutieren aktuelle Themen, halten Wahlen und Abstimmungen ab und beschließen elemetare Vereinsordnungen und -pläne. Ein Sitzungsleiter stellt sicher, dass Wahlen und Abstimmungen regelkonform laufen, dass das Rederecht gewahrt wird und alle formellen Vorgaben eingehalten werden.

Alle Rechte der Mitglieder und die Regeln, Ziele sowie Abläufe des Vereins - also der Organe und der Mitglieder - sind in der vereinseigenen Satzung, dem sogenannten „Grundgesetz“ eines jeden Vereins, festgehalten.

Wie wird ein CSC betrieben?

Der Aufbau und der Betrieb von Anbauvereinen verschlingt eine Menge Ressourcen wie Zeit und Geld. Vereine unterscheiden sich diesbezüglich kaum von Wirtschaftsunternehmen: Bilanzierung, Haushalts- und Investitionspläne, Buchführung, Steuerrecht und Steuererklärung, Arbeitsverträge, Datenschutzrichtlinien u.v.m.
Hinter jedem Verein steckt also i.d.R. ein enormer Organisationsaufwand, weshalb bei größeren Vereinen auch Steuerberater, Anwälte und Buchhalter beschäftigt werden.


Im Gegensatz zu Unternehmen darf der gemeinnützige Verein allerdings nicht das Ziel verfolgen, die Gewinne zu maximieren. Nein, der Vorstand und die anderen Vereinsorgane sollen die Arbeit ehrenamtlich machen. Laut Gesetz soll der Verein selbstlos tätig sein und kostendeckend arbeiten. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Idealverein. Dieser verfolgt ausschließlich die gemeinnützigen Satzungsziele im ideellen Bereich.

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Für Anbauvereine gibt es durch das CanG(esetz) zudem strenge gesetzliche Vorschriften.
So soll ein Mitgliedsvertrag mit einer Mindeslaufzeit von 3 Monaten abgeschlossen werden.
Ein Anbauverein darf nicht mehr als 500 Mitglieder aufnehmen und das soziale Zusammensein bei Kaltgetränk und anderen Genussmitteln ist durch das Cannabis-Konsumverbot im Radius von 200m um das Vereinsgelände durch den Gesetzgeber unterbunden.

Die einzigen zugelassenen Finanzierungsquellen des Anbauvereins sind die Mitglieder. Mitgliedsbeiträge und Abgabepauschalen, die Mitglieder für ihr Cannabis zahlen, sollen laut Gesetz so gestaltet sein, dass der gesamte Verein bzw. Anbaubetrieb dadurch gestemmt werden kann - Mieten/Strom, Anbau-Equipment, Versicherungen, Steuerberater, Anwaltskosten, Sicherungs- und Schutzanlagen, Reparaturen und Instandhaltung, Laborkosten, Verpackungsmaterial und vieles mehr.


Wenn der Anbauverein die Voraussetzungen wie Mindesabstand der Vereinsgebäude zu Schulen, Kitas, Spielplätzen und Sportstetten sowie Sicherheits- und Schutzmaßnahmen und einiges mehr dann erfüllt, kann er eine Anbaugenehmigung bei den Behörden beantragen.


Die Krux dabei: Bis zur Genehmigung hat der Verein keine Einnahmen neben den Mitgliedsbeiträgen, aber ständig steigende Ausgaben.


Wenn der Verein nicht gerade aus einem Goldtopf heraus gegründet wird, ist er auf das Engagement und die Unterstützung von Mitgliedern durch Darlehen oder sonstige Spenden und Unterstützung angewiesen. Das Vereinsrecht erlaubt hier die Finanzierung über Mitgliederdarlehen und schreibt sogar eine Verzinsung von mindestens 5,6% vor, die dem Mitglied zustehen. Auch Spenden sind möglich.

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Sind dann alle Hürden genommen, wie Vereinsgründung (Satzung, Beitragsordnung), Klärung der Gemeinnützigkeit mit dem Finanzamt, Eintragung in das Vereinsregister, Versicherungen und Vereinskonto, benötigte Gelände und Gebäude, Mitgliedermanagement und Dokumentationspflichten sowie die Finanzierung des ganzen Vorhabens und die Anbaugenehmigung, kann es mit dem Anbau schließlich losgehen.

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Die Vereinsorgane kümmern sich um die Organisation. Die Mitglieder des Anbauvereins können bequem die Leistungen des CSC nutzen und ihre Lieblingssorte Cannabis über den Club beziehen.

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